Bildung – Erziehung – Betreuung – Versorgung

Der Auftrag: KJHG und Kita Gesetz

Grundlage für die Gestaltung des Erziehungs-, Bildungs- und Gestaltungsauftrages in Tageseinrichtungen für Kinder ist das Sozialgesetzbuch, das „achte Buch mit dem Schwerpunkt der Kinde- und Jugendhilfe (KJHG)“. Im § 22 heißt es, dass die „Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden“ und sich das Angebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren soll.

 

Die Beteiligung und die Rechte von Kindern – Demokratie von Anfang

  1. Das Recht so akzeptiert zu werden wie es ist. Kein Kind wird ausgegrenzt aufgrund individueller Besonderheiten. (Nationalität, Behinderungen, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten)
  2. Das Recht auf aktive, positive Zuwendung und Wärme.
  3. Das Recht in Ruhe gelassen zu werden, sich zurückzuziehen. Achtung und Akzeptanz unterschiedlicher Bedürfnisse innerhalb des Kindergartenalltags, jedoch auch Motivation zu Gruppenaktivitäten.
  4. Das Recht auf einen individuellen Entwicklungsstand und sein eigenes Tempo dabei. Durch den KIEK und Mini-KIEK behalten wir den Entwicklungsstand jedes Kindes im Auge.
  5. Das Recht darauf, aktiv soziale Kontakte zu gestalten, sich seine Spielgefährten selbst auszusuchen und dabei unterstützt zu werden. Durch gruppenübergreifende Arbeit (Alter 0-6 Jahre) ist es jedem Kind gestattet, sich durch offene Spielphasen, frei und mit jedem Kind auf ein Spiel einzulassen.
  6. Das Recht auf selbstbewusste, verantwortungsbewusste und engagierte Bezugspersonen. Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und/oder sich Neuem zu öffnen und auch Auszuprobieren.
  7. Das Recht zu forschen, zu experimentieren, um dadurch vielfältige Erfahrungen zu machen. Neben den Erfahrungen im Kita-Alltag, laden dazu unsere Naturecke und Werkstatt ein.
  8. Das Recht zu lernen mit Gefahren umzugehen. Dazu gehören das Verhalten im Straßenverkehr, in der Turnecke, an den Klettergeräten, sowie Feuerwehr und Evakuierungsübungen.
  9. Das Recht aus eigenem Verhalten zu lernen und die Konsequenzen zu erfahren.
  10. Das Recht auf eine gesunde Lebensweise, auf Menschen, die die Frage, was gesund sei, thematisieren.