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Hausordnung

Hausordnung

der Kita Räuberhöhle Staffelde

 

Stand 01.06.2022

Eine Einrichtung der Stadt Kremmen

Am Markt 1

16766 Kremmen

Tel. 033055-998-0

Fax. 033055-998-66

Wertschätzung

Eine auf Gegenseitigkeit beruhende Wertschätzung ist Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Öffnungszeiten und Schließzeiten

Unsere Kita ist von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Schließzeiten der Kita werden festgelegt, abgestimmt und den Sorgeberechtigten rechtzeitig bekanntgegeben.

Fürsorge- und Aufsichtspflicht

Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die pädagogischen Fachkräfte und endet mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Sorgeberechtigten bzw. die abholberechtigten Personen. Halten Sie ihren Personalausweis bitte bereit. Der Weg zur Kita und nach Hause liegt in der Verantwortung der Sorgeberechtigten. Änderung zu abholberechtigten Personen sind umgehend der Kita mitzuteilen. Das Kita-Gelände ist nach Abholung des Kindes schnellmöglich zu verlassen. Bei Festen und Veranstaltungen der Kita liegt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten. Halten Sie Tore und Eingangstüren stets geschlossen.

Mittagsruhe

In der Zeit von 12.00 Uhr - 14.00 Uhr findet die Ruhephase in der Kita statt, welche der Entspannung und Erholung der Kinder dient. Die Kinder sollten, deshalb möglichst vor bzw. nach der Ruhephase abgeholt werden.

Krankheit

Wurde bei Ihrem Kind eine ansteckende Krankheit festgestellt, sind Sie verpflichtet uns sofort zu benachrichtigen. Neben Erkrankungen aus dem Infektionsschutzgesetz gilt dies auch für Durchfallerkrankungen, ansteckende Bindehautentzündung, Mund-Hand-Fuß-Krankheit und Fieber.

Medikamentenvergabe

Medikamente werden von pädagogischen Fachkräften nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und Einverständis der Sorgeberechtigten, sowie in Notfallsituationen verabreicht. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die pädagogischen Fachkräfte. Die Verantwortung liegt bei den Sorgeberechtigten!

Unfälle/Versicherungsschutz

Bei kleineren Verletzungen oder Unfällen leisten die pädagogischen Fachkräfte Erste Hilfe. Die Sorgeberechtigten werden informiert und der Verlauf wird dokumentiert. Unfälle während der Öffnungszeit der Einrichtung, werden der Unfallkasse Berlin-Brandenburg (UKBB) gemeldet.

Gruppenräume/Küchen- und Hauswirtschaftsräume

Es ist betriebsfremden Personen untersagt, den Küchen- und hauswirtschaftlichen Bereich zu betreten. Gruppenräume sind nicht mit Straßenschuhen zu betreten.

Beschwerde- und Ideenmanagement

Bei Anliegen, Problemen oder Sorgen sind die Erzieher und die Kitaleitung Ihre Ansprechpartner. Formulare zur Beschwerdeerfassung sind bei der Kitaleitung zu erfragen.

Betreuungszeit

Die festgelegte Betreuungszeit darf aus vertraglichen Gründen nicht überschritten werden. Während dieser Zeit ist Ihr Kind bei der UKBB versichert. Zur Sicherheit einer qualifizierten pädagogischen Betreuung ist das Kind bis spätestens 09.00 Uhr in die Kita zu bringen.

Fernbleiben von der Kita

Bleibt Ihr Kind der Kita fern, bitte wir Sie rechtzeitig Bescheid zu geben.

Datenänderung

Sie sind versplichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Daten, vor allem der telefonischen Erreichbarkeit und der albholberechtigten Personen den pädagogischen Fachkräften mitzuteilen.

Allgemeine Sicherheit

Kerzen und offenes Feuer sind der Kita verboten (Ausnahme sind bewachte Experimente). Auf dem Kita-Gelände herrscht absolutes Rauchverbot (auch bei Festen und Veranstaltungen). Hunde dürfen nicht mit in die Kita genommen werden und sind außerhalb des Geländes so anzuleinen, dass andere Personen ungehindert das Gelände betreten können.

 Kleidung

Die Sorgeberechtigten tragen die Verantwortung für saubere, alters- und witterungsentsprechende, sowie passende Kleidung und Schuhe Ihres Kindes für den Aufenthalt in der Kita und im Freien. Die Kinder sollen den Fuß fest umschlossenes Schuhwerk tragen. Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Armbändern, etc.) sowie Kordeln und Bänder an der Kleidung sind untersagt.

Haftung

Für Kleidung, mitgebrachtes Spielzeug ect. übernehmen wir keine Haftung. Versicherungsfälle sind einzeln zu betrachten. Gefährliche Gegenstände, wie zum Beispiel Streichhölzer, etc. dürfen nicht in die Kita mitgebracht werden.

Fahrzeuge und ähnliches

Das Befahren des Kita-Geländes mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern darf nur unter Aufsicht erfolgen. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständer abzustellen.

Aushänge/Handzettel/Unterschriftensammlungen

Das Anbringen von Aushängen, das Verteilen von Handzetteln und sammeln von Unterschriften, sofern sie in der Kita stattfinden sollen, sind der Kitaleitung anzuzeigen und durch sie genehmigen zu lassen.

 

Kremmen, am 01.06.2022